Der Zugriff auf das Exposé zur Kanzleinachfolge setzt die Zustimmung zu der nachfolgenden Geheimhaltungsvereinbarung voraus.
Die folgenden Inhalte enthalten vertrauliche Informationen.
Der Zugriff ist nur nach Zustimmung zur Geheimhaltungsvereinbarung erlaubt. Sie erhalten per E-Mail Ihre persönlichen Zugangsdaten.
Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
1. Gegenstand der Vereinbarung
Diese Geheimhaltungsvereinbarung regelt den Zugang zu vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit der möglichen Übernahme bzw. Nachfolge einer Rechtsanwaltskanzlei.
Dem Interessenten werden im geschützten Bereich dieser Website Informationen, Daten und Dokumente (insbesondere ein Exposé) zur Verfügung gestellt (nachfolgend „vertrauliche Informationen“).
2. Vertraulichkeit
Der Interessent verpflichtet sich,
sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln,
diese ausschließlich zum Zweck der Prüfung einer möglichen Kanzleinachfolge zu verwenden,
die Informationen weder ganz noch teilweise an Dritte weiterzugeben, zugänglich zu machen oder offenzulegen.
3. Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, der Verantwortliche hat zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
4. Schutz der Informationen
Der Interessent verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die vertraulichen Informationen vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch oder Weitergabe zu schützen.
5. Dauer der Verpflichtung
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über das Ende der Nutzung des geschützten Bereichs hinaus und bleibt zeitlich unbegrenzt bestehen.
6. Kein Vertrags- oder Beratungsverhältnis
Durch die Zurverfügungstellung der vertraulichen Informationen kommt weder ein Beratungs- noch ein Mandatsverhältnis zustande.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.